Studierendenrat der Friedrich-Schiller-Universität Jena

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Der Menschheit Würde ist in eure Hand gegeben. Bewahrheitet sie!
Sie sinkt mit euch, mit euch wird sie sich heben.

(Friedrich Schiller)

Referatstreffen

Die Treffen des Referats für Menschenrechte finden jeden Donnerstag ab 16.00 Uhr in den StuRa-Räumen statt.

Beobachtungen des Ballstädt-Prozesses

Zum Stand des Ballstädt-Prozesses

Wir sind im thüringischen Ballstädt, einer kleinen Gemeinde mit rund 700 Einwohner*innen. Es ist der 09. Februar 2014, nachts um halb drei. Normalerweise sind um diese Uhrzeit die Bürgersteige hochgeklappt. Die Straßenlaternen sind seit drei Stunden ausgeschaltet, es ist stockdunkel im Ort. Nur im Kulturzentrum an der Hauptstraße brennt noch Licht. 15 Menschen feiern dort im Kleinen Saal. Sie sind der spät verbliebene Rest einer Gruppe, die sich von der Organisation der jährlich im Herbst stattfindenden Dorfkirmes kennt. Die Veranstaltung heute ist eine Dankesfeier für die Ehrenamtlichen. 50 Gäste waren anfangs um 19:00 Uhr auf der Feier, die Bürgermeisterin hielt eine Rede. Nun wird noch laute Musik aufgelegt, es wird geschwatzt, getrunken und getanzt.

Plötzlich kommt ein dunkel gekleideter, mit Totenkopfmaske Vermummter in den Saal. Er schlägt eine Person mit der Faust nieder. Die Brille zerschmettert auf dem Boden. Der Vermummte lässt sich von den alkoholisierten und sichtlich erregten Partygästen in den Vorraum drängen. Dort warten über zehn weitere Vermummte, eine „schwarze Wand“ aus kampfwilligen Menschen. Die Vermummten tragen verstärkende Quarzsandhandschuhe. In manchen Ländern gelten diese Handschuhe als Waffe und sind verboten. Die Kirmesgäste haben keine Chance. Noch bevor sie registrieren können was passiert, wird einer nach dem anderen blutig, teilweise bewusstlos geschlagen. Wer auf dem Boden liegt, auf den wird weiter eingeschlagen und getreten. Der Kleine Saal wird gestürmt. Tische und Stühle fliegen durch die Luft. Teile der Kirmesgesellschaft, insbesondere die Frauen, schaffen es noch in einen Hinterraum zu flüchten, wofür sie zuvor eine Tür eintreten. Sie bleiben unverletzt. Der Angriff dauert nur drei Minuten. Dann gibt eine Person das Kommando zum Rückzug: „Alle raus hier!“. Die Täter laufen 150 Meter weiter zum „Gelben Haus“, einem seit einem halben Jahr im Dorf bestehenden Neonazi-Wohnprojekt. Dort steigen die Vermummten lachend und schwatzend in ihre Autos. Die Gruppe ist gut gelaunt, ihre heutige Mission haben sie erfüllt. Mit quietschenden Reifen verlassen sie das Dorf.

Dies ist das Bild, das in den bisher zehn Verhandlungstagen im „Ballstädt-Prozess“ seit Dezember 2015 entstanden ist. Vor Hasskriminalität, bzw. hate crimes, ist niemand sicher. Die Angehörige eines Geschädigten hat heute noch Tränen in den Augen, wenn sie sagt: „Die Bilder von damals, die ich gesehen habe, die vergisst man nicht.“ Die 15 Angeklagten im Prozess schweigen zu den Vorwürfen. Einige grinsen, wenn Geschädigte von ihren Verletzungen berichten. Sie tauschen gerne Faxen aus. Andere schlafen. Wiederum andere besprechen ihre Verteidigungsstrategie mit ihren Anwält*innen. Eine Strategie der Verteidigung sieht vor, die Angeklagten als Opfer von Medien und zivilgesellschaftlichem Engagement gegen Rechts darzustellen. Am Gelben Haus gab es einmal Hausschmierereien, am Briefkasten wurden antifaschistische Aufkleber angebracht. Im Dorf gab es ein Bürgerbündnis gegen Rechts, das zwei Demonstrationen und ein Solidaritätskonzert zu Gunsten von Opfern rassistischer und rechter Gewalt organisiert hat. Ein Zeuge sagt, das Bürgerbündnis habe Zeichen für ein weltoffenes Ballstädt setzen wollen.

Am Abend des 08.02.2014 wurde ein kleines Fenster am Gelben Haus eingeworfen. Auf diese Nachricht hin, so hat es der Angeklagte Thomas W. im April 2014 in einem Geständnis in der U-Haft erzählt, hätte sich ein Teil einer Geburtstagsfeier in Suhl nach Ballstädt begeben. Thomas W. habe mit der Kirmesgesellschaft im Saal reden wollen, dort wurden Mitglieder des Bürgerbündnisses vermutet. Aber verbale Kommunikation scheint nicht die Stärke der Angeklagten zu sein. Das Reden übernehmen die Verteidiger*innen. Und wie! Gerade die Rechtsanwälte mit einschlägigen Erfahrungen in der Verteidigung von deutschen Neonazis torpedieren den Prozess und greifen die Zeug*innen mit abstrusen und sachfremden Erwägungen und Fragen an. Hauptsache, die eigene Klientel wird befriedigt. Waldschmidt und Klemke sind Meister der verbalen Masturbation. Es ist dem beherzten Krampf um die Verhandlungsführung durch den Vorsitzenden Richter, mit Unterstützung von Nebenklage und Staatsanwaltschaft, zu verdanken, dass nicht die Propaganda, sondern der Wille zur Sachaufklärung die Oberhand im Gerichtssaal behält.

Die Beweisaufnahme gestaltet sich als schwierig und zäh. In dem Mammut-Prozess vor dem Landgericht Erfurt wird dem Rechtsstaat alles abverlangt. Es geht um die Feststellung der Tätereigenschaft der Angeklagten mit den Mitteln des Rechtsstaats. Wurden Beschuldigte und Zeug*innen im Februar 2014 ordnungsgemäß belehrt? Inwieweit dürfen sich die Ermittlungsbehörden auf Informationen stützen, die das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz aus abgehörten Gesprächen erlangte? Die Zeug*innenaussagen helfen kaum weiter: In der Gruppe voller vermummter, dunkel gekleideter Personen wurde niemand identifiziert. Möglicherweise waren nicht alle Angeklagten im Prozess unmittelbar am Überfall auf die Kirmesfeier beteiligt. Möglicherweise waren auch andere oder mehr Menschen dabei.

Dass die Angeklagten null Unterstützung bei der Aufklärung des Verbrechens leisten, wird sich im Urteil bei den Angeklagten niederschlagen, deren Tatbeteiligung nachgewiesen wird. Besonders erbaulich ist diese Perspektive für die Menschen in Ballstädt und überall anders allerdings nicht. Der Prozess scheint bei den Angeklagten keinerlei Wirkung zu zeigen. Es ist erstaunlich, wie freimütig der größte Teil der Angeklagten seine Zugehörigkeit zu neonazistischem Gedankengut zur Schau trägt. Ihre Ideologie verachtet die Geschädigten und die Rechtsordnung, die ebenjene schützen soll. Umso erstaunlicher ist, dass ein offensichtlicher Charakter des Überfalls in den Hintergrund zu geraten droht: Obwohl Teile von Verteidigung und Nebenklage den Prozess als einen politischen bezeichnen, beharrt das Gericht auf der Betrachtung des Sachverhalts als unpolitisch. Fraglich ist, ob dem Ausmaß des Angriffs mit dieser Positionierung gerecht werden kann.

Einer Gesellschaft, in der Hass und Rassismus gedeihen, droht eine unaufhaltsame Steigerung der Gewalt, die sich gegen alle Menschen richtet, die nicht als der eigenen Gruppe zugehörig identifiziert werden. Nach Informationen der Antifaschistischen Aktion Gotha trachten auch Angeklagte des Ballstädt-Prozesses unbeeindruckt weiter nach Leib und Leben von Dritten.¹ Ballstädt ist nicht alleiniges Problem der Justiz. Ballstädt ist genauso Synonym für Verrohung und Gewaltaffinität, wie es die Orte der über 1600 Straftaten allein im Jahr 2015 sind, die im Zusammenhang mit der Unterbringung von Schutzsuchenden stehen.² Die Präsentation von vermeintlich einfachen Lösungen, die sich überwiegend gegen ökonomisch schwache Menschen richten und die Schaffung von personifizierten Feindbildern auf die Herausforderungen unserer Weltgemeinschaft sind keine alternative Antwort, sondern Teil des Problems. Der Strafprozess soll der Wahrheitsfindung dienen. Wie man dem Hass begegnet, darauf kann der Ballstädt-Prozess jedoch keine Antwort geben. Engagement gegen Ausgrenzung und Diskriminierung findet weiterhin vor allem außerhalb der Gerichtstüren statt.

Wer sich selbst einen Eindruck vom bereits bis weit in das Jahr 2016 terminierten, öffentlichen Prozess verschaffen möchte, erfährt die Verhandlungsdaten entweder direkt vom Landgericht Erfurt oder auf dem Dokumentationsprojekt von ezra. Es ist ermutigend, dass sich zumindest im ZuschauerInnenbereich die Mehrheit solidarisch mit den Geschädigten zeigt und die Anzahl der Neonazis im Publikum deutlich übersteigt. Wir hoffen, dass dies so bleibt.

  1. https://aagth.noblogs.org/post/2015/12/09/sued-thueringer-neonazis-pruegeln-immer-weiter/
  2. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-1610-delikte-in-zusammenhang-mit-unterkuenften-a-1067825.html

Tag 10 – 16.03.2016

Der zehnte Verhandlungstag am 16.03.2016 beginnt mit einem Befangenheitsantrag des RA Waldschmidt gegen den Vorsitzenden Richter Pröbstel. Danach gewährt der Verhandlungstag in Blitzlichtern Einblick in die Nähe einzelner Angeklagten zu neonazistischen Ideologien.
Zeugin 1, Verlobte des Angeklagten Mario S., beruft sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Zeuge 2 ist beteiligter Polizeibeamte der Vernehmung der Zeugin M., der sich jedoch kaum an die Vernehmung und insbesondere nicht an die für die Prozessbeteiligten interessante Autokennzeichenliste erinnern kann. Die Zeugen 3 und 4 sind Polizeibeamte, die in der Nacht nach dem Überfall auf die Kirmesgesellschaft im Gelben Haus waren. Sie berichten unter anderem davon, dass ihnen das Auto des Angeklagten Tony S. auf der Fahrt nach Ballstädt entgegen kam.
Die fünfte Zeugin gibt, als Bewohnerin von Ballstädt und Mitwirkende in der Ballstädter „Allianz gegen Rechts“, einen Überblick über ihre Erkenntnisse in den Tagen nach dem Überfall. Wie erwartbar wird sie zudem ideologisch-motivierten Angriffen der Verteidigung ausgesetzt. Derweil hat die Zeugin Gal., Ex-Freundin des Angeklagten Markus B., das Recht zugestanden bekommen, sich anwaltlichen Beistand zu organisieren, bevor sie erneut geladen wird..

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Veranstaltungsankündigung und Einstellung unserer Protokollierung

Am kommenden Dienstag, 15.03.2016, findet um 19:30 Uhr eine Diskussionsveranstaltung zum Ballstädt-Überfall und dem entsprechenden Gerichtsprozess statt. Interssierte sind herzlich in das Kunsthaus Erfurt in der Michaelisstraße 34 eingeladen. Weitere Informationen findet Ihr hier.

Die tags darauf stattfindende Gerichtsverhandlung am 16.03.2016 wird leider die letzte sein, die wir protokollieren. Wir wünschen insbesondere dem Dokumentationsprojekt von ezra die Kraft für die Fortsetzung ihrer Beobachtung auf http://ballstaedt2014.org/.

Der Schwurgerichtssaal am Landgericht Erfurt vor der Verhandlung. In der Mitte, erhöht, sitzen während der Verhandlung drei Berufsrichter*innen und zwei Schöffen sowie eine Protokollantin. Rechts sitzen der Oberstaatsanwalt, der Staatsanwalt und die sechs Nebenklagevertreter*innen. Links sitzen, auf drei Reihen verteilt, 15 Angeklagte mit jeweils einer/m Verteidiger*in.

Tag 9 – 09.03.2016

Fünf Zeug*innen erinnern sich am 9. März 2016 an die Vorkommnisse in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2014. Der erste Zeuge Ma. ist ein Geschädigter des Angriffs und wurde derart malträtiert, dass er sich an die Zufügung seiner Verletzungen im Vorraum überhaupt nicht erinnern kann. Das Pärchen H. [zweiter Zeuge] und G. [vierte Zeugin] verließ die Kirmesfeier um 01:30 Uhr und stieß im Innenhof des Kulturzentrums direkt auf den Angeklagten Tony S. und dessen Freundin. Letztere saßen im Auto, erkundigten sich nach der Veranstaltung im Kulturzentrum und fuhren dann zum „Gelben Haus“. Nachts um 04:00 Uhr wurden H. und G. angerufen und über den Überfall informiert, weshalb sie dann zum Ort der Kirmesfeier zurückkehrten. Der dritte Zeuge Kl. wollte zwei Gäste der Kirmesfeier gegen 02:00 Uhr abholen und sah noch „über zehn Leute“ von der Veranstaltung in Richtung Gelbes Haus weglaufen. Die fünfte Zeugin Sc. hat den Angriff des ersten Täters am Rande miterlebt und eine „schwarze Wand“ von dunkel gekleideten Personen gesehen, die an der Tür zum Kleinen Saal stand, aus der Sc. dann flüchtete. Zuletzt positionieren sich Nebenklage und Staatsanwaltschaft gegen den Antrag des Verteidigers RA Junge auf Beweismittelverwertungsverbot hinsichtlich der Aussagen seines Mandanten Andre K. in einer polizeilichen Vernehmung [siehe Tag 7].

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Tag 8 – 02.03.2016

Der achte Prozesstag am 02.03.2016 wartet mit einigen Überraschungen auf. Die Zeugin Ju. ist sich sicher, dass ihr am Tisch schlafender Freund noch unverletzt war, als der erste Angreifer den Saal verlassen hatte. Thomas W. hatte in seinem Geständnis ausgesagt, die am Tisch schlafende Person noch geschlagen zu haben (vgl. Tag 3: KHK Johann R. über die Vernehmung von Thomas W.). Hat Thomas W. in seinem Geständnis gelogen? Der Oberstaatsanwalt empfiehlt sich als Zeuge der Vernehmung von Thomas W., an die sich der heutige Zeuge und Ermittlungsrichter Michael M.-H. kaum erinnert. Generell fällt auf, dass sich Thomas W. und sein RA Lippold häufig angeregt und auf die Akten deutend besprechen. Die erste Zeugin M., Nachbarin des „Gelben Hauses“, bringt derweil eine Liste von Kennzeichen von Autos in den Prozess ein, die am 08. und 09.02.2014 am „Gelben Haus“ waren. Neben der Zeugin Ju. berichtet heute ein weiterer Zeuge und Gast der Kirmesgesellschaft von dem Überfall im Februar 2014.

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Verhandlungstag am 24.02.2016

Der für den 24.02.2016 geplante Verhandlungstag im „Ballstädt-Prozess“ fällt wegen Erkrankung eines Angeklagten aus. Der nächste Termin ist auf Mittwoch, den 02.03.2016, 09:30 Uhr angesetzt.

Tag 7 – 17.02.2016

Wegen Erkrankung des Angeklagten Ricky N. endet der siebte Verhandlungstag am 17.02.2016 bereits um 10:20 Uhr. Einzig der Geschädigte P. berichtet von seiner Wahrnehmung der Geschehnisse während der Kirmesfeier in der Nacht auf den 09.02.2014. Ein Antrag des RA Junge hinsichtlich eines etwaigen Beweisverwertungsverbotes der Polizeivernehmung seines Mandanten Andre K. verhindert die Vernehmung des Polizeibeamten Perry M. Die nächste Verhandlung findet wieder kommenden Mittwoch, den 24.02., um 09:30 Uhr statt.

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Tag 6 – 10.02.2016

Der sechste Verhandlungstag am 10.02.2016 wirft die Fragen auf, wann das Fragerecht missbraucht wird und wie sich Gerichte gegen Prozessverzögerung wehren können. Rechtsanwalt (RA) Klemke provoziert 19 (!) Kammerbeschlüsse, die allesamt unzulässige Fragen des RA Klemke feststellen beziehungsweise einmal eine von RA Klemke beanstandete Frage zulassen. Erneut droht dabei der brutale Überfall auf eine Kirmesfeier in Ballstädt am 09.02.2014 in den Hintergrund zu treten. Drei Geschädigte berichten an diesem Verhandlungstag von ihren Wahrnehmungen und Erinnerungen. Dabei wird besonders durch die Befragung des letzten Zeugen K. der Eindruck gewonnen, der erste vermummte Angreifer habe Menschen aus dem Kleinen Saal bewusst in den dunklen Vorraum gelockt, wo eine größere Gruppe anfing, die Gäste der Feier zusammenzuschlagen.

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Tag 5 – 27.01.2016

Am 27.01.2016 berichten drei unmittelbare Zeugen von dem Überfall. Die drei Personen waren auf der Feier der Ballstädter Kirmesgesellschaft und wurden von den Angreifenden verletzt. Die Verhandlung wird fortgesetzt am 10.02.2016 um 09:30 Uhr im Schwurgerichtssaal des LG Erfurt.

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Tag 4 – 20.01.2016

Am vierten Verhandlungstag drohen zwei Anträge Teile der Anklage zu zerstören. Begehrt wird die Feststellung der Nicht-Verwertbarkeit von früheren Aussagen der Angeklagten. Zudem treten zahlreiche Polizeibeamte als Zeugen auf. Der vielbeschäftigte Kriminalhauptkommissar (KHK) Jörg H. berichtet von den Vernehmungen von Thomas W., Tony S., Rocco B. und Marcus R. Danach äußert sich KHK Jörn P. zu der Vernehmung des Angeklagtem Andre K. Anschließend erinnert sich Polizeikommissar Martin St. an die Vernehmung von Matthias P. Von der Vernehmung des Angeklagten Markus B. erzählen die Polizeibeamten Thomas Bo. und Ralf D. Zuletzt spricht Richterin Katja K.-S. über ihre (fehlende) Erinnerung an die Vernehmung von Thomas W.

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Tag 3 – 06.01.2016

Am 06.01.2016, dem dritten Prozesstag geht es – endlich – um den konkreten Tatvorwurf. Der Angeklagte Johannes B. lässt eine Erklärung verlesen. Er streitet jegliche konkrete Tatbeteiligung ab, entschuldigt sich jedoch für die Vorfälle.
Als Zeugen berichten Kriminalhauptkommissar (KHK) Marko La. und KHK Johann R. vom Thüringer Landeskriminalamt (LKA) über ihre Vernehmungen der Angeklagten Matthias P. und Thomas W. Letzterer hatte während seiner U-Haft ein Teilgeständnis abgelegt, das vor allem ihn selbst belastet.
Die Fragen der szenebekannten Verteidiger zermürben das anwesende Publikum, das mit Verlauf der Stunden den Eindruck gewinnt, es werde – abseits weiterer Nebenkriegsschauplätze – um eine eingeworfene Fensterscheibe verhandelt und nicht um einen brutalen Überfall mit zehn Geschädigten.

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